In 14 EU-Ländern können Homosexuelle
mittlerweile die Ehe eingehen, und nicht „nur“ eine eingetragene
Lebenspartnerschaft.
In Frankreich, Belgien und Luxemburg haben
homosexuelle wie auch heterosexuelle Paare sogar die Wahl zwischen einer Ehe
und einer rechtlich abgespeckten eingetragenen Partnerschaft.
Die „Ehe für alle“ bzw. „Öffnung der Ehe“, wie die Einführung
eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt
wird, bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates.
Strittig, zumeist nochmals nachträglich parlamentarisch
beschlossen, war und ist das Recht auf Adoption.